Vor Ort in Trachslau wird das Kiesmaterial gewonnen, gewaschen und gesiebt. Das Kies wird in Einzelkomponenten von Sand bis Geröll aufbereitet und verkauft. Mit der neuen Betonanlage produzieren wir alle Betonsorten nach den neusten technischen Kenntnissen und Normen.
Für die Anlieferung und Rekultivierung unserer Kiesgrube darf nur unverschmutzter Aushub (kein Torf, Humus und andere organische Abfälle) angeliefert werden.Vor der Anlieferung muss ein Herkunftsnachweis (Aushubdeklaration) und eine Bestätigung der Betriebsordnung seitens des Anlieferers erfolgen.
Wir liefern alle Kies- und Betonsorten mit unseren Lastwagen franko Baustelle. Zusätzlich machen wir Muldentransporte zu den Entsorgungsstellen. Unsere Lastwagen verfügen über eine Vielzahl von Aufbauten wie Rolltainer, Kipper, Siloki und Fahrmischer. Natürlich entsprechen unsere Fahrzeuge dank der Euro 6 Abgasnorm und 5-Achsern dem aktuellsten Stand der Technik.
Durch die Technik der Schraubfundamente kann innerhalb kurzer Zeit das Fundament für die Montage von Holzbauten, Unterständen, Pergolas etc. erstellt werden – und das alles ohne Beton und Aushubarbeiten!
Nutzen Sie das Potential unserer schnell montierbaren Schraubfundamente, erhältlich in verschiedenen Längen bis zu 160 cm, die mit einem Handbohrgerät eingedreht werden können. Das Handbohrgerät können Sie zur Selbstmontage auch für 150.- CHF / Tag mieten.
Als Montage- und Vertriebspartner der Krinner Schraubfundamente bieten wir Ihnen gerne eine Offerte an.
Walter Horath
Betonmeister
Augustin Bisig
Werkstatt / Werkskontrolle
Guido Lengen
Maschinist / Werkskontrolle
Peter Schönbächler
Fahrer / Werkskontrolle
Marcel Beeler
Maschinist
Kurt Steiner
Fahrer
Pirmin Schönbächler
Fahrer
Marcel Hensler
Fahrer
Josef Horath
Fahrer
Martin Richenberger
Fahrer
Werk
Kieswerkstrasse 2
8840 Trachslau
043 244 24 24
dispo@trueb-ag.ch
Fakturierung
Einsiedlerstrasse 499
8810 Horgen
044 718 48 48
dispo@trueb-ag.ch
Mit dieser Deklaration wird sichergestellt, dass der Aushubannahmestelle nur unverschmutztes Aushubmaterial angeliefert wird und die Grenzwerte gemäss Anhang 3, Ziffer 1 zur VVEA nicht überschreitet (keine Annahme von Torf/Ober oder Schlamm).
Die Anmeldung muss vor der ersten Anlieferung vorliegen, auch für Kleinmengen.